Jeder Mensch ist als ein von Gott geliebtes Geschöpf in seiner unantastbaren Würde und Einzigartigkeit zu achten. Die Haltung von Respekt und Wertschätzung ist die Grundlage aller unserer Begegnungen und Beziehungen. Die kirchliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist in hohem Maße Beziehungsarbeit. Sie hat von ihrem Selbstverständnis her den Anspruch, allen Menschen einen sicheren und geschützten Raum zu bieten, in dem sie sich einbringen und ausprobieren können. Diese Arbeit beinhaltet einen hohen Vertrauensvorschuss und bedarf einer besonderen Verantwortung.
Dieser Verantwortung gerecht zu werden und alle Menschen, die mit der Arbeit unserer Kirchengemeinde in Berührung kommen, vor jeglicher Form von körperlicher und seelischer Gewalt und vor Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmtheit zu schützen, das ist unser Anspruch.
In der Rundverfügung G8/2021 „Verbindliche landeskirchliche Grundsätze für die Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“ sind alle kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen aufgefordert, bis spätestens Ende 2024 spezizische Schutzkonzepte zu entwickeln.
Für den Bereich des Kirchenkreises Verden hat die Kirchenkreissynode ein Grundlagen-Papier beschlossen, auf dessen Basis in allen Gemeinden und Einrichtungen eigene – auf die Situation vor Ort abgestimmte – Schutzkonzepte erarbeitet werden sollen.
Dazu haben haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinde Otterstedt entsprechende Fortbildungen und Schulungen auf Kirchenkreisebene besucht.
Danach hat der Kirchenvorstand (KV) eine Steuerungsgruppe eingesetzt, die den Prozess auf Kirchengemeindeebene begleitet hat. Die Risiko- und Ressourcenanalyse wurde in einer größeren Runde von zwölf Mitarbeitenden aus allen Arbeitsbereichen der Kirchengemeinde unter Begleitung durch Kerstin Dierolf als Vertreterin der Steuerungsgruppe des Kirchenkreises gemeinsam erstellt.
Das vorliegende Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt der Kirchengemeinde Otterstedt bedient sich der Bausteine und Hinweise für die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes zur Prävention sexualisierter Gewalt in den Kirchengemeinden und Einrichtungen im Kirchenkreis Verden und wurde vom Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Otterstedt in seiner Sitzung vom 25. April 2024 genehmigt.
Mit Schreiben des Kirchenkreises vom 3. Juli 2024 haben wir die Rückmeldung bekommen, dass unser Schutzkonzept „voll und ganz“ den Anforderungen der Landeskirche entspricht. Eine weitere Rückmeldung vom Landeskirchenamt aus Hannover steht noch aus.
Die Mitarbeitenden werden in den kommenden Wochen persönlich informiert, ob sie eine Selbstverpflichtung abgeben müssen und ob sie darüber hinaus zur Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses (die Kosten werden übernommen) oder zur Teilnahme an einer Schulung verpflichtet sind.
An dieser Stelle wird unser Schutzkonzept nun zum ersten Mal der Öffentlichkeit vorgestellt. Es folgen weitere Bekanntmachungen im nächsten OBEN, durch Plakate und bei der nächsten Gemeindeversammlung (Neujahrsempfang).
Für den Kirchenvorstand,
Melanie Mangold, Heike Drengemann & Markus Manzek
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