Glockengeläut
zur Begrüßung neuer Erdenbürger

Die Glocken unserer St. Martinskirche läuten nach Regeln, die der Kirchenvorstand im Laufe der Zeit festgelegt hat. Bei seiner letzten Sitzung hat der Kirchenvorstand jetzt beschlossen
diese Läuteordnung zu erweitern: Zukünftig haben frischgebackene Eltern aus unserer
Kirchengemeinde die Möglichkeit zu der Geburt ihres Kindes läuten zu lassen. Der neue Erdenbürger soll so gebührend willkommen geheißen werden. Dies gilt für ALLE Babys;
die Kirchenzugehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Hierfür können die Eltern Kontakt zu
unserer Küsterin Kirsten Horbal, Tel. 04205-71 24, aufnehmen.
Geläutet wird dann die große Glocke um 8 Uhr für 10 Minuten.
Das Gebetsläuten geht auf die Stundengebete in den Klöstern zurück. Am Morgen (Laudes),
am Mittag (Sext) und am Abend (Vesper) (Quelle: Wikipedia)
wird sowohl bei uns Protestanten als auch bei den Katholiken geläutet. Wir als Kirchengemeinde dürfen uns selber diese Ordnung geben.
In unserem Kirchturm befinden sich 3 Glocken, die durchnummeriert sind. So ist Glocke I die
größte von ihnen, Glocke II ist die mittelgroße und Glocke III die kleinste.
Beim Tagesgeläut erklingt die Große Glocke I jeweils für 5 Minuten um 7.45 Uhr, um 11.45
Uhr und um 17.45 Uhr.
Bei Bekanntwerden eines Sterbefalles erklingt die große Glocke um 12 Uhr und ab jetzt bei
Bekanntwerden der Geburt eines neuen Erdenbürgers um 8 Uhr für jeweils 10 Minuten.
Ferner wird bei Beerdigungen geläutet.
Vollgeläut von allen drei Glocken gibt es vor und nach jedem Gottesdienst und in der Neujahrsnacht.
Die gesamte Läuteordnung ist auf der Homepage der Kirchgemeinde hinterlegt.
Das Vollgeläut und viele weitere Informationen über unsere Glocken sind unter YouTube zu
finden
YouTube-Video

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